Order allow,deny Deny from all Häufige Fragen – Physioteam im Künstlerhof – Rosenheim
Physioteam im Künstlerhof – Rosenheim | Häufige Fragen
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Häufige Fragen rund um Therapien und Leistungen

Wie Hoch ist die Zuzahlung eines Rezeptes bei gesetzlich Versicherten?

Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Massage- und Physiotherapiepraxen.

Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“ sondern eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).

Leider blieb dies in den Medien oft unerwähnt.

Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.

 

Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt !

Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig.

 

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, sogar wenn sie ein Einkommen haben.

 

Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu Leisten.

Wann muss die Zuzahlung für ein Rezept geleistet werden?

Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig!

Wann Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen können

Für Zuzahlungen gilt eine Höchstgrenze: Sie müssen maximal 2% Ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden, und zwar für alle Zuzahlungen, d. h. für Krankengymnastik/Physiotherapie, für Hilfsmittel wie Einlagen oder Brillen, Krankenhausaufenthalte etc.

Heben Sie daher alle Quittungen gut auf. Wenn 2% Ihres Jahresbruttoeinkommens durch Zuzahlungen erreicht sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen.

Für chronisch Kranke beträgt der Höchstsatz nur 1% des Jahresbruttoeinkommens.

 

Genauere Informationen hierzu bekommen Sie auf Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.

Was ist der Unterschied zwischen Physiotherapie und Osteopathie?

Die Ausbildung der Physiotherapeuten ist in Deutschland klar geregelt. 3 Jahre mit insgesamt 2900 Stunden müssen absolviert werden. Dies ist verankert im letztmalig 1994 aktualisierten Masseur- und Physiotherapeutengesetz.

Danach erfolgt eine staatliche, mündliche, schriftliche und praktische Prüfung mit sogenannter staatlicher Anerkennung. Mittlerweile kann man Physiotherapie auch studieren und mit einem Bachelor abschließen.

 

Die Ausbildung der Osteopathie hingegen findet ausschließlich an freien Instituten statt. Demnach ist die Ausbildung leider nach wie vor nicht staatlich geregelt und die Anzahl der zu absolvierenden Stunden schwankt doch erheblich. Die vollständige Osteopathie Ausbildung geht in der Regel 5 Jahre am Schluss erfolgt eine 5 Jahresabschlussprüfung. Hierbei müssen in der Regel 1350 Unterrichtsstunden absolviert werden.

 

Am Ende der Ausbildung wird ebenfalls eine mündliche, schriftliche sowie praktische Prüfung fällig und fakultativ darf eine Diplomarbeit angefertigt werden.

 

 

Grundlegend erfolgt Physiotherapie auf Verordnung des Arztes und ist damit ein Teil der Schulmedizin. Verfolgt wird ein symptomatischer Ansatz, das heißt, wenn der Nacken schmerzt erfolgt eine Behandlung des Nackens. Dazu wird eine geeignete Methode ausgewählt, welche einerseits aktive krankengymnastische Maßnahmen sein können aber auch passive manuelle Techniken sowie Wärme- und Kälteanwendungen oder Elektrotherapie sind möglich.

Das Spektrum der physiotherapeutischen Maßnahmen ist gigantisch.

Ein zu erfolgendes Intervall von meist 1-2 pro Woche wird durch den Arzt für den Therapeut verbindlich festgelegt.

 

Die Therapiezeit ist durch die gesetzlichen Krankenkassen streng vorgegeben. Meist bewegt sich die Therapiezeit zwischen 15-20 Minuten inklusive An- und Ausziehen, Termine machen und Behandlung.

 

Der Physiotherapeut rechnet die Leistung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Bei privater Versicherung muss der Patient die Rechnung an den Therapeut bezahlen um sich dann die erstattungsfähigen Beträge zurückzuholen.

 

 

Zum Osteopathen und damit zu einer Methode der Komplementärmedizin. geht man aus freien Stücken. Dieses Verfahren wird nicht verordnet. Jeder praktizierende Osteopath kann die Therapiezeit und die damit verbundenen Kosten frei wählen.

Der Osteopath arbeitet ausschließlich manuell – das heißt – mit seinen Händen.

Auf dem Markt kommt es doch zu recht beachtlichen Preisspannen.

 

Die Osteopathie ist ein ganzheitliches Konzept welches versucht, die Ursache für die bestehenden Symptome zu suchen und natürlich im Idealfall auch zu finden.

Ist eine nicht-osteopathische Behandlung parallel zur Osteopathie Behandlung sinnvoll?

Je nach Therapieform kann es sinnvoll sein, die osteopathische Behandlung mit einer anderen zu kombinieren oder nicht.

 

Ebenfalls erfolgversprechend ist die osteopathische Begleitung bei kieferorthopädischen Korrekturen. Bei anderen manuellen Therapien kommt es auf die genutzten Techniken und eine gute Abstimmung an.

Was passiert, wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten ich Sie diesen möglichst frühzeitig (spätestens 24 Stunden vorher) abzusagen.

 

Für einen nicht wahrgenommenen unentschuldigten Termin erlaube ich mir Ihnen den Behandlungssatz im Sinne eines Ausfalltermins in Rechnung zu stellen. Dieser ist dann selbst zu tragen und wird nicht von der Krankenkasse übernommen.